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   BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72   

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https://dejure.org/1972,5454
BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72 (https://dejure.org/1972,5454)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1972 - 1 StR 340/72 (https://dejure.org/1972,5454)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1972 - 1 StR 340/72 (https://dejure.org/1972,5454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Eintragung einer Verurteilung in das Strafregister - Anordnung des § 42 b StGB (Strafgesetzbuch) bei Handlungen des Täters gegen seine nächsten Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72
    Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschlossen, in einem späteren Strafverfahren den Umstand, daß der Angeklagte die frühere Straftat begangen hat und daß er deswegen verurteilt worden ist, straferschwerend zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 19. Juli 1972 - 3 StR 66/72 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
    Auszug aus BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72
    Es wird zu prüfen sein, ob die Einweisung in eine Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt gemäß § 42 c StGB - als eine mildere Maßnahme - ausreicht oder ob die von ihm ausgehende Gefahr nicht sonst auf weniger einschneidende Weise beseitigt werden kann (BGH NJW 1951, 450 Nr. 23).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 43/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72
    Die Tatsache, daß sich die Handlungen des Täters nur gegen seine nächsten Angehörigen richten, steht an sich einer Anordnung gemäß § 42 b StGB nicht entgegen, soweit es sich nicht um bloße Belästigungen handelt (BGH Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 43/51, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 42 b RN 5).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Nach der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG hat der Bundesgerichtshof in zwei die Entscheidung nicht tragenden Hinweisen zunächst noch an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. August 1972 - 1 StR 340/72; Urteil vom 28. März 1972 - 5 StR 62/72); der erkennende Senat hat sodann in seinem Urteil vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 - die Frage ausdrücklich offen gelassen, weil es in jedem Fall auf sie nicht ankam.
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